Leitfaden Sicherheit bei Schwarzzelten: Unterschied zwischen den Versionen

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* „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden
* „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden
* Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein.
* Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein.
Die Beschilderung der Notausgänge erfolgt mit beleuchteten, notstromversorgten Piktogrammen (Würfeln).
Rettungswege außerhalb des Zeltes sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden und nutzbar (mindestens mit 3,00 m Breite und 3,50 m Höhe freizuhalten).


Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht
Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht
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