Leitfaden Sicherheit bei Schwarzzelten

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Wer haftet beim Bau von Schwarzzelten?

Dieser Leitfaden dient der Betrachtung zur Sicherheit von Kohte und Jurte sowie kleineren und größeren Zusammenstellungen, welche sich aus dem modularen Zeltmaterial konstruieren lassen.

Die üblichen Konstruktionen, wie Kohte und Jurte werden hier nur vereinfacht behandelt, da sie seit mehr als 80 Jahren fast unverändert produziert und verwendet werden. Als Stand der Technik hat sich ein Aufbau nach den entsprechenden Anleitung von Kohte und Jurte ergeben. Dies ist gebräuchlicher Usus und es liegen bisher keine Erkenntnisse über Beeinträchtigungen von Personen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Zelte vor.

Die Sicherheit dieser Zelte lässt sich durch einfache Maßnahmen, welche über den üblichen Aufbau hinausgehen, deutlich erhöhen. Dazu gehören Tipps zum Umgang mit Starkwind, Regen, Schnee wie auch die Verankerung in unterschiedlichen Böden. Zur Sicherheitsbetrachtung von Kohte und Jurte gehören des Weiteren Betrachtungen zum Brandschutz sowie erforderlicher Fluchtwege. Dies wird im Folgenden entsprechend beschrieben.

Insbesondere bei größeren Konstruktionen ist es jedoch unerlässlich, sich mit einem Sicherheitskonzept auseinanderzusetzen, um eine entsprechende Machbarkeit und Umsetzung bereits im Vorfeld zu prüfen und eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

Mit der steigenden Zahl von Hitzegewittern mit orkanartigen Stürmen und Starkregen sind vor allem größere Schwarzzelte im Unwetter besonders gefährdet.

Bei Jurtenburgen ab 75 m² Grundfläche greifen zusätzlich zu den eigenen Betrachtungen entsprechende gesetzliche Regelungen über deren Bau und Betrieb, welche bei der Errichtung berücksichtigt werden müssen.

Je nach Verwendung und Einschätzung der örtlichen Behörden ist davon auszugehen, dass Jurtenburgen als Fliegender Bau oder Temporärer Bau anzusehen sind.

Weitere Informationen die zur Beurteilung der Sicherheit bei Jurtenburgen beitragen können.

Vorbemerkung

Zu einem Sicherheitsleitfaden gehört außer den konstruktiven technischen Regeln auch die Auseinandersetzung mit Sicherheitszielen, Bedrohungen und der Auswahl von angemessenen Gegenmaßnahmen.

Sicherheitsziele: Was soll verhindert werden? Personenschaden (Erkrankung, Verletzung, Tod), Vermögens-/Sachschaden (Schäden am Zeltmaterial, an persönlichem Eigentum von Nutzern und/oder Besuchern), Umweltschäden, ...?

Bedrohungen: Wodurch können solche Schäden hervorgerufen werden? Naturereignisse (Wind, Regen, Hochwasser, Gewitter), Materialmängel (Zeltbahn-Vorschäden, ungeeignete Seile/Stangen/Häringe), Benutzungsfehler (falsche Befeuerung), ...? Wodurch können Gefahren verschlimmert werden (Panik, fehlende Fluchtwege, ...)

Gegenmaßnahmen: Welche Maßnahmen können die Bedrohungen mindern? (Stangenauswahl, Abspannung, Zeltmaterial-Zustand, Notausgänge, Feuerschutz, Besucherzahl-Beschränkung, Reserve-Seile und -Häringe, Notfallplan, ...)

Dazu gehört auch die Untersuchung, welche Sicherheitsziele bei einem geplanten Projekt vorrangig sind, welche Bedrohungen eher oder weniger wahrscheinlich sind. Stolperfallen durch Abspannseile stellen für Besucher eine größere Gefahr dar als für lagererprobte Pfadis; mit Schneelast muss ich bei einem Sommerlager weniger rechnen als mit Wolkenbrüchen.

Und schließlich: Vollständige Sicherheit ("Da passiert garantiert nichts!") gibt es nicht. Nach tagelangem Regen mit durchweichtem Boden und anschließendem Sturm nützen mir die tollen 80 cm-Häringe und die nagelneuen Seile womöglich nichts mehr. Darum gehört zu jedem Sicherheitskonzept auch die Festlegung, welcher Aufwand betrieben werden soll, um das Risiko wie weit zu begrenzen Stichwort: Akzeptiertes Risiko.

Allgemeines

verwendete Bauteile

Bei dem Aufbau von Kohte und Jurte sowie einer daraus möglichen Jurtenburg werden verschiedene Materialien eingesetzt. Diese kommen teils wiederholt (wenn auch in verschiedenen Zusammenstellungen) zum Einsatz. Dies wären vorwiegend die Zeltplanen aber auch Seile, Rollen und Zeltpflöcke. Andererseits werden die statisch tragenden Bauteile (Stangenholz) oft nur einmalig verwendet. Besonders beim Bau von Jurtenburgen werden die tragenden Hölzer in aller Regel nicht wiederverwendet.

Zeltplanen

Die einzelnen Zeltplanen des modularen Systems aus Kohte und Jurte bestehen aus 100% Baumwolle (meist in den Stoffqualitäten KD38 oder KD24). Diese entspricht der Brandschutzklasse B2 und ist normalentflammbar.

Das Verbindungssystem der Planen untereinander verwendet Knopflöcher und Doppelknöpfe. Dieses System findet seit über 100 Jahren vorwiegend bei militärischen Zeltplanen Verwendung. Es erlaubt vielfältige Konstruktions- und Verbindungsmöglichkeiten und bietet einen kraftschlüssigen Verbund der einzelnen Zeltplanen.

Eine gute Verbindung ist gewährleistet, wenn alle Knöpfe und Knopflöcher geschlossen sind.

Ebenfalls verwendet wir ein Verbindungssystem mit Schlingen und Ösen (seit 1952 für die Dachplanen, seit 2012 auch alternativ für Seitenwände). Auch dieses System erlaubt einen kraftschlüssigen Verbund der einzelnen Planen.

Textile Stoffe aus Baumwolle unterliegen je nach Verwendung und Lagerung einem sehr unterschiedlichen Alterungsprozess. Teilweise werden die einzelnen Planen bis zu 20 Jahre im Gebrauch verwendet.

Vor der Verwendung der Planen sind diese zu prüfen und gegebenenfalls fachmännisch instandzusetzen oder auszusondern.

Insbesondere sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • ausgerissene Ösen
  • ausgerissene Doppelknöpfe
  • ausgerissene Knopflöcher
  • Löcher und Risse in der Plane
  • Schimmel
  • brüchige Stellen

Ein Riss im Stoff verringert dessen Festigkeit von 70 daN (Höchstzugkraft Kette, KD38) auf etwa 1,5 daN (Weiterreißfestigkeit, KD38)

Ausnahmen im System:

Dächer mit Traufkante sind nur eingeschränkt für die Verbindung untereinander verwendbar. Da die Knopfleiste nur angenäht ist und je nach Baujahr des Daches die 32mm-Ösen fehlen ist keine Kraftübertragung möglich. Lediglich eine lose Aneinanderreihung der einzelnen Jurten ist hier praktisch umsetzbar.

Bauholz

Beim Bau von Kohten, Jurten und Jurtenburgen werden in der Regel Stangen mit einer Länge zwischen vier und sechs Meter benötigt, einzelne Masten können auch länger sein. Für kleinere Zeltbauten stehen auf Pfadfinder- und Jugendzeltplätzen meist ein begrenzter Vorrat an Stangenholz zu Verfügung. Bei größeren Projekten wird das benötigte Stangenholz gezielt geschlagen, einmal verwendet und danach einer anderen Verwendung zugeführt (Energieholz). Selten werden die Stangenhölzer für einen wiederholten Aufbau der gleichen Konstruktion bevorratet.

Die Stangenhölzer finden Verwendung als

  • Aufstellstäbe (Länge 160 cm, 200 cm, 320 cm...)
  • Außenzweibein einer Kohte (Länge 390 - 450 cm)
  • Innenmasten einer Jurte, als Einbein, Zweibein oder Dreibein (Länge 400 - 500 cm)
  • Masten für kleinere und größere Jurtenburgen (Länge 600 - 900 cm)

Die Belastung der Stangen erfolgt in aller Regel längs zum Holz. Bei schräg gestellten Masten (Zweibein, Dreibein) können zusätzlich Biegebelastungen auftreten.

Insbesondere durch Starkwind werden die Stangen einer Querbelastung ausgesetzt.

Baumstämme

In der Mehrzahl werden dazu kleine Baumstämme, frisch geschlagen oder abgelagert, roh oder entrindet verwendet. Meist findet hier Fichte, Tanne, Kiefer oder Lärche Verwendung, selten schwerere Hölzer.

Idealerweise sind die verwendeten Hölzer gut abgelagert, dadurch sind sie besser zu handhaben und durch ihr geringeres Eigengewicht auch sicherer zu verwenden.

Für die meisten Bauholzstangen ist eine Dicke an der Spitze von ca. 5 - 6 cm ausreichend.

Werden die Bauhölzer als Aufstellstäbe an der Spitze mit einer Stockschaube oder einem Nagel versehen, so ist der Kopf der Stange idealerweise gegen ausbrechen zu sichern.

Grundsätzlich sind die Baumstämme auf ihre Verwendung zu prüfen. Bei falschen Lagerung altert das Holz sehr schnell, wird morsch und kann keine Belastungen mehr aufnehmen.

Die Baumstämme sind möglichst glatt zu entasten. Durch falsches Entasten mit einem Beil oder einfachem Abbrechen der Äste entstehen meist spitze bis scharfe, hervorstehende Reste. Dies gefährdet insbesondere die Zeltplanen. Auch wenn eine solche Astspitze den Stoff nicht unmittelbar beschädigt, so kann gerade unter erhöhtem Winddruck eine intakte Zeltplane auf einen Schlag einreisen.

Steckstangen
Steckbare Stangen für Kohte und Jurte

Teilweise werden auch steckbare Rundhölzer für Kohten und Jurten verwendet

  • Aufstellstäbe mit 160 oder 205 cm aus Kastanie (roh), Fichte (geschliffen)
  • Außenzweibein einer Kohte
    • Buche, dreiteilig, 40 mm, 390 cm, mit Messinghülsen
    • Esche, dreiteilig, 40 mm, 390 cm, mit Stahlhülsen
    • Esche, vierteilig, 40 mm, 440 cm, mit Stahlhülsen
  • Innenmasten einer Jurte, Fichte, geschliffen
    • dreiteilig, 50 mm, 420 cm, mit Stahlhülse
    • dreiteilig, 50 mm, 510 cm, mit Stahlhülse
    • dreiteilig, 67 mm, 420 cm, mit Stahlhülse
    • dreiteilig, 67 mm, 510 cm, mit Stahlhülse

Diese steckbaren Hölzer werden in aller Regel trocken eingelagert und erhalten ihre Funktion über lange Jahre. Dennoch sind sie vor Verwendung in ihren Bestandteilen auf Stabilität und Beschädigungen zu überprüfen.

Durch die trockene Lagerung treten diesen Stangen gerne Längsrisse auf. Diese beeinträchtigen die Stabilität der Stangen für die vorgesehene Verwendung nur unwesentlich.

Kanthölzer

Kanthölzer und Konstruktionshölzer, insbesondere Dachlatten sind zum Jurtenbau nur bedingt geeignet. Meist mindern bei diesen Hölzer Astwirbel die Querstabilität, so dass diese bei Winddruck leicht brechen können.

Seile

Rollen

Ketten

Bei Kohte und Jurte haben sich einfache Stahlketten ohne besondere Güte bewährt. Verwendet werden in der Regel Ketten mit einem Durchmesser von 4 mm und einem Innengliedmaß von 30 bis 40 mm. Effektive Bruchlasten werden bei diesem Material nicht angegeben.

Für größere Konstruktionen, als eine einzelne Jurte ist anzunehmen, dass die Materialstärke grenzwertig ist. Zu empfehlen sind hier Edelstahlketten (Festigkeitsklasse S235) im gleichen Maß.

Karabiner

Üblicherweise finden bei den Ketten einfache Feuerwehrkarabiner Anwendung, um die Jurtenkette für den Aufhängepunkt zusammen zu fassen. Diese Karabiner haben in der Regel 7 mm Materialdurchmesser und halten bis zu 180 kg aus.

Dies ist für eine einzelne Jurte völlig ausreichend, aber spätestens für größere Jurtenburgen sind hier geeignetere Aufhängungen zu finden.

Aufstellstäbe

Zeltpflöcke

Hering

Zubehör

Statik

  • alle erforderlichen Erdanker (Heringe) sind in ganzer Länge einzuschlagen
  • auch bei befestigten Aufstellflächen sind die Erdanker zwingend erforderlich (Dübel sind regelmäßig nicht zulässig!)
  • alle Abspannungen sind in gespanntem und gesicherten Zustand
  • bei Regen ist sicherzustellen, dass sich auf den Zeltdächern keine Wassersäcke bilden, damit die Trägfähigkeit des Daches nicht gefährdet wird
  • während der Wintermonate sind bei Schneefall geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Tragfähigkeit des Daches durch Schneelast nicht gefährdet wird (z. B. Räumung des Zeltdaches oder Aufheizung des Zeltes zum Abtauen)

Brandschutz

Die verwendeten Materialien (Textilien, Weichholz) entsprechen in der Regel der Brandschutzklasse B2 und sind damit normalentflammbar.

Erforderliche Abstände zu bestehenden Gebäuden und anderen fliegenden Bauten

  • 8,00 m zu massiven Gebäuden ohne erhöhte Brandlast
  • 10,00 m zu anderen Bauten.
  • Bei Unterschreitungen ist im Vorfeld mit dem Bauamt abzuklären, ob durch Kompensationsmaßnahmen ein geringerer Abstand toleriert werden kann.

Erforderliche Feuerlöscher (jeweils 6kg ABC-Pulverlöscher)

  • bis 300 m² Zeltfläche 1 Löscher, bis 600 m² 2 Löscher, usw.,
  • im Küchenbereich für Brat-, Grill oder Frittiergeräte Löschdecke erforderlich

Fluchtwege

Notausgang in einer Jurtenburg
Nicht normgerecht, dafür stilecht

Bei den Fluchtwegen werden sowohl die Rettungswege im Zelt, als auch die Notausgänge betrachtet

  • normaler Gang = Gang zwischen der Bestuhlung = min. 0,80 m Breite,
  • Rettungswege zu Notausgängen = mindestens 1,20 m Breite

Die Breite der Ausgänge muss der Rettungswegbreite entsprechen und ist von der größtmöglichen Besucherzahl abhängig

  • immer mindestens 2 Ausgänge, sich gegenüberliegend, Öffnungsbreite mind. je 1,20 m Breite, von jedem Besucherplatz bis zum Notausgang max. 30,00 m Fluchtwegelänge
  • bei außen liegenden Stufen nach Ausgangstüre Podest mind. so tief wie die entsprechende Türflügelbreite anordnen, da ansonsten Stolpergefahr
  • „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden
  • Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein
  • mindestens ein Zu-/Ausgang ist so beschaffen, dass er für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe benutzbar ist, d. h. absatzfrei und Rampen mit max. 6% Steigung

Die Beschilderung der Notausgänge erfolgt mit beleuchteten, notstromversorgten Piktogrammen (Würfeln).

Rettungswege außerhalb des Zeltes sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden und nutzbar (mindestens mit 3,00 m Breite und 3,50 m Höhe freizuhalten).

Zufahrten für die Feuerwehr, einschließlich Aufstellflächen, sind vorhanden und werden ständig freigehalten.

Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht

  • erforderliche Breite = 1,20 m je 200 darauf angewiesene Personen
  • pro weitere 100 Personen zusätzlich 0,6 m Breite erforderlich
  • Staffelungen nur in 0,60 m Schritten zulässig

Berechnung der erforderlichen Notausgangsbreiten

Grundsätzlich gilt:

  • Alle den Besuchern zugänglichen Ein-/Ausgänge werden mit angerechnet
  • Bei Veranstaltungen ohne Bestuhlung sind 2 Gäste pro m² Besucherfläche anzurechnen.

Berechnungsverfahren:

Ausgangsgrößen:

= Gesamte Grundfläche des Zeltes in m² = davon abziehbare Fläche in m², die von Besuchern nicht genutzt werden kann, (z.B. Podium, Bühne, Ausschank, Küche, Stauraum, etc. = Zwischensumme = abziehbare Ausgangsbreite Hauptausgang, abgerundet auf 0,60 m Raster (Ausgangsbreite = 3,40 m, angerechnet 3,00 m) = erforderliche Gesamtausgangsbreite der Notausgänge in m. (Mindestbreite von je 1,20 m, größere Breiten im Rastermaß 0,60 m.

Die erforderliche Breite und Anzahl der Notausgänge errechnet sich nach folgender Formel:

  • Aufteilung der Breite auf herzustellende Notausgänge

Beispiel:

Zelt mit einer Fläche von 175 m² (entspricht z.B. einem Jurtendom, abziehbare Fläche der Einbauten 20 m² (für den Thekenbereich), ohne Bestuhlung, = anzusetzen sind 2,0 Personen/m² Besucherfläche 155 m² = 310 Personen.

Der vorhandene Hauptzugang ist 1,57 m breit (abzurunden auf 1,20 m, da Rastermaß 0,60 m)

1. [(175 m² - 20 m²) * 2,0 Besucher] / 150 = 2,07 m erforderliche Breite aller Notausgänge 2. 2,07 m – 1,20 m für Hauptzugang = 0,87 m erforderliche Breite der zusätzlichen Notausgänge 3. 1,20 m erforderliche Breite, nächste Rastermaß zu 0,60 m

Somit ist zusätzlich zum Haupteingang ein Notausgang mit einer Öffnungsbreite von mindestens je 1,20 m Breite erforderlich.

Beleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

  • nur bei Zelten größer 200 m², die auch nach Einbruch der Dunkelheit betrieben werden
  • Betrieb mit Notstromaggregat oder Akkuunterstützt
  • Betrieb während der Betriebszeiten zeitgleich mit der Hauptbeleuchtung

Einrichtung

Absturzsicherungen an Podien und Bühnen

  • ab 0,20 m Absturzhöhe erforderlich, Höhe des Geländers min.1,00 m,
  • bei einer Absturzhöhe > 1,00 m unten mit Bordbrett

Abgehängte Einrichtungsgegenstände wie Lampen, Musikboxen oder Werbeanlagen sind ordnungsgemäß befestigt und mit einer zusätzlichen Sicherung gegen Absturz versehen.

Inhaltlich übernommen aus der Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten des Landkreis Ostallgäu[1]

Sicherheit bei Kohte und Jurte

Statik

Die Bauformen der Kohte und Jurte bis 70 m² (Kohte, Jurte, Ovaljurte, Großjurte, Giga-Großjurte) entsprechen z.B. auf Jugendzeltlagern üblichen Zeltformen, wie diese dort bereits seit 90 Jahren verwendet werden. Bei einem sachgerechten Aufbau bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Sicherheit von Menschen im Zelt. Die Konstruktion ist selbsttragend.

Auf unsicheren Böden (z.B. hart / rutschig usw. ) können die Mittelstangen einfach mit einem Hering von ca. 30 cm Länge gegen Wegrutschen gesichert werden. Auf einer Wiese ist dies in aller Regel nicht erforderlich.

Bei der Verwendung von schwerem Stangenholz (statt den leichten steckbaren Jurtentangen) empfehlen wir die Verwendung von zusätzlichen Abspannungen und Heringe zur Sicherung am Boden.

Brandschutz

Gegen die Ausbreitung von Entstehungsbränden empfiehlt es sich bei Verwendung von Feuer im Zelt einen Eimer Wasser bereit zu halten. Bei Verwendung einer Feuerstelle oder Grill ist auf eine gute Belüftung zu sorgen, um einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung vorzubeugen. Siehe auch: Brandschutz in der Jurte

Fluchtwege

Eine normale Jurte verfügt über sechs knüpfbare Verbindungen in den Seitenwänden. Jede dieser Verbindungen kann als Fluchtweg genutzt werden. Die nötigen Fluchtwege sollten allerding entsprechend offen gehalten werden und dürfen nicht zugeknöpft sein.

Maßnahmen bei Starkwind und Sturm

Bei Starkwind und Sturm sind die Gegebenheiten vor Ort in eigener Verantwortung zu prüfen. Insbesondere sollte der Halt der verwendeten Heringe im Boden kontrolliert werden. Im Zweifel sollte das Zelt rechtzeitig geräumt werden.

Sicherheit bei kleineren Konstruktionen bis 75 m²

Statik

Brandschutz

siehe: Brandschutz in der Jurte

Fluchtwege

Maßnahmen bei Starkwind und Sturm

Sicherheit bei größeren Konstruktionen ab 75 m²

Für Zelte über 75 m² Grundfläche benötigst du in der Regel eine Baugenehmigung. Wende dich an die zuständige Behörde, um die spezifischen Anforderungen in deiner Region zu erfahren.

Statik

Insbesondere ist bei der Statik von größeren Konstruktion ist auf das nötige Zubehör zu achten. Karabiner, Ketten, Rollen, Heringe usw. die für den Bau von einzelnen Kohten und Jurten Verwendung finden, sind für den Bau von Jurtenburgen nur eingeschränkt geeignet.

Größere Masten sind im Boden zu verankern

Brandschutz

Fluchtwege

Maßnahmen bei Starkwind und Sturm

Checklisten

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Checkliste zur Aufstellung und Betrieb von Festzelten (fliegende Bauten) ab 75 m² Grundfläche:. Website des Landkreis Ostallgäu. Abgerufen am 17. Oktober 2012.