Jurten-Verleih: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier versuchen wir uns einem angemessen Betrag anzunähern.
Hier versuchen wir uns einem angemessen Betrag anzunähern.


== Verleih als gewerblicher Anbieter ==
Gewerbliche Zelte, welche in Größe und Qualität einer Jurte entsprechen, werden für ein Wochenende mit rund 250,- € berechnet. Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih
Gewerbliche Zelte, welche in Größe und Qualität einer Jurte entsprechen, werden für ein Wochenende mit rund 250,- € berechnet. Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih


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* und nicht zuletztDeckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn
* und nicht zuletztDeckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn


Im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht und die nötigen Arbeitszeiten verzichtet werden, aber mindestens die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.
== Verleih als gemeinnütziger Verein im Rahmen von Ehrenämtern ==
Bei der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht und die nötigen Arbeitszeiten verzichtet werden, aber mindestens die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.


Die Abschreibungen auf das Material dienen dazu, zum angenommenen Lebensende des Zeltmaterials wieder über ein entsprechend angespartes Guthaben zu verfügen, um wieder neue Zelte kaufen zu können.
Die Abschreibungen auf das Material dienen dazu, zum angenommenen Lebensende des Zeltmaterials wieder über ein entsprechend angespartes Guthaben zu verfügen, um wieder neue Zelte kaufen zu können.

Aktuelle Version vom 24. Juli 2017, 18:40 Uhr

Viele Gruppen, welche Kohten und Jurten besitzen, verleihen diese auch gerne, sind sich jedoch oft unsicher, ob und welche Gebühren hierfür verlangt werden sollen.

Hier versuchen wir uns einem angemessen Betrag anzunähern.

Verleih als gewerblicher Anbieter

Gewerbliche Zelte, welche in Größe und Qualität einer Jurte entsprechen, werden für ein Wochenende mit rund 250,- € berechnet. Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih

Ein gewerblicher Anbieter hat hier folgendes zu berücksichtigen, bzw. in seiner Kalkullation zu hinterlegen

  • Abschreibung des Materials
  • zeitliche Aufwendungen für Pflege und Reparaturen
  • Richten der ausgeliehenen Ware
  • Schäden, die nicht an die Verursacher weiter gegeben werden können
  • und nicht zuletztDeckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn

Verleih als gemeinnütziger Verein im Rahmen von Ehrenämtern

Bei der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht und die nötigen Arbeitszeiten verzichtet werden, aber mindestens die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.

Die Abschreibungen auf das Material dienen dazu, zum angenommenen Lebensende des Zeltmaterials wieder über ein entsprechend angespartes Guthaben zu verfügen, um wieder neue Zelte kaufen zu können.

Bei den Anschaffungskosten kann berücksichtig werden, dass vielerorts umfangreiche Zuschüsse aus Landesjugendplan, Gemeinde und oder kirchlichen Töpfen zu Verfügung stehen.

Eine Jurte (600 cm Durchmessser, 165 cm Seitenhöhe) kostet mit komplettem Zubehör und Mittelstangen ca. 1.750,- € (Stand: 2017, siehe Shop Jurtenland). Hieraus ergeben sich voraussichtliche Anschaffungskosten abzüglich Zuschüsse (z.B. Landesjugendplan Baden-Württemberg) in Höhe von 1.200,- €

Bei der Verwendung im Rahmen von größeren Jurtenburgen ist bei dem Material von einem höheren Verschleiß auszugehen.

Gehen wir nun von einem Gebrauch über 10 bis 15 Veranstaltungen (Vermietungen) aus, während denen erfahrungsgemäß auch ernste Schäden am Material auftreten, errechnet sich ein notwendiger Mietpreis von rund 100,- Euro je Nutzung und Jurte.