Auf dem Kreiswehrersatzamt

So eine Einberufung kündigt sich an. Bereits im Januar schreibt das Kreiswehrersatzamt, das sie beabsichtigen, mich zu besagter Übung einzuziehen. So hat man Gelgenheit, seine Hinderungsgründe noch rechtzeigtig vorzubringen oder besser seine persönlichen und beruflichen Verhältnisse auf die vorgesehene wehrdienstbedingte Abwesenheit einzurichten.

Beruflich bin ich derzeit Student im Urlaubssemester, ich habe noch ein Seminar zu machen, um mir im Diplomzeugnis den Ingenieur (FH) mit der Fachrichtung Nachrichtentechnik und dem Schwerpunkt Angewandte Informatik eintragen zu lassen.

Persönlich habe ich vor, das Urlaubssemester bis zu besagtem Seminar für eine Reise nach Israel zu nutzen. Und da ich für diese Reise über drei, fast vier Monate Zeit habe, hatte ich schon letztes Jahr beschlossen, diese Reise etwas auszudehnen und ganz entschleunigt nach Israel aufzubrechen.

Zuversichtlich mache ich also mit dem Kreiswehrersatzamt einen Termin aus, um meine Hinderungsgründe dort persönlich zu Protokoll zu geben. Der Beamte hört sich mein Anliegen freundlich an, dass er mich doch besser zu einer anderen Übung einberufen solle, die nicht zwischen Februar und Juni des Jahres liegt, denn ich bin da nicht da.

Darauf reagiert er sogar positiv, und es sei auch gar kein Problem, geplante Reisen seien tatsächlich Hinderungsgründe, ich müsse ihm nur die entsprechende Buchung vorlegen. Diese müsste natürlich terminlich vor der Mitteilung zur Einberufung liegen.

Ich habe vor mit dem Fahrrad nach Israel zu fahren.

Na wunderbar, dann gibt es doch bestimmt Buchungen für Flugzeug, Fähre, Hotel oder vergleichbares, die meine rechtzeitige Absicht belegen, Deutschland zu verlassen und zum Termin der Wehrübung nicht anwesend zu sein.

Nein, nein, ich werde mit dem Fahrrad und dem Zelt nach Israel fahren. Die ganze Strecke, ohne Flugzeug oder Hotel. Und ich werde schon im Februar aufbrechen und erst im Juni zurückkehren.

Gut, das seien ja ganz nette Pläne, aber wenn ich keinen Nachweis habe, dass dies schon längst gebucht ist, dann muss er mich für den Mai einberufen und kann da nichts verlegen.

Was sollte ich denn buchen, wenn ich von zuhause mit dem Fahrrad nach Isreal fahren möchte?

Dann müsse ich eben rechtzeitig zur Wehrübung zurück sein. Da könne er mir dann auch nicht helfen.

Doch, soll er doch einfach eine andere Wehrübung für mich buchen. Schließlich will ich in Isreal eine Freundin besuchen, die bereits seit einem halben Jahr dort ein Volontariat macht, die für Mai Urlaub haben wir und zu zweit dann nach Ägypten weiterreisen möchten.

Langsam versteht der Beamte des Kreiswehrersatzamtes wohl den Anlass und den Umfang meiner Reise und wir überlegen, wie ich ihm das den belegen könnte, dass er meine Hinderungsgründe glaubhaft in seine Amtsgeschäfte dokumentieren kann.

Es gibt da genügend Korrespondenz zu Elis und meiner geplanten Reise nach Ägypten und meinem Vorhaben, die Zeit bis Mai auf dem Fahrrad durch Italien, Griechenland, die Türkei, Syrien und Jordanien bis nach Israel zu verbringen.Schließlich hat man sich 1992 das alles noch per Briefpost mitgeteilt.

Prima, nehmen wir die Briefpost also zu den Akten und alles ist gut.

Das wiederum ist mir aber auch nicht recht und ich verweigere ihm die Einsicht in meine Briefe an Eli und umgekehrt.

Ja dann müsse ich eben zu besagter Wehrübung antanzen.

Ja dann werde ich es eben vorziehen, meine Reise nach Israel ohne seinen Segen anzutreten, am 11. bis 15. Mai 1992 werde ich jedenfalls nicht in Deutschland weilen und nicht an dieser Wehrübung teilnehmen.

Die amtliche Einberufung kam dann acht Tage vor meiner Abreise.

Wir werden schon noch sehen, was die Konsequenzen sind. Früher hieß dies Fahnenflüchtig!